Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Deshalb unterliegen sie zum einen den umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen, die für alle Lebensmittel gelten. Zum anderen existieren für Nahrungsergänzungsmittel darüber hinaus gehende spezielle Vorschriften, u. a. in Hinblick auf die Zusammensetzung und Kennzeichnung.
Auf europäischer Ebene sind diese Vorgaben in erster Linie in der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel enthalten. In das deutsche Recht umgesetzt wurden die Regelungen der Richtlinie mit der nationalen Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).
Was genau unter Nahrungsergänzungsmitteln zu verstehen ist, ist in § 1 NemV definiert. Danach sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel,
Welche Stoffe dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein?
Laut Definition müssen Nahrungsergänzungsmittel ein „Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung“ darstellen. Dabei können Nahrungsergänzungsmittel einen einzelnen Stoff (sog. Monoprodukte) oder eine Kombination unterschiedlicher Stoffe enthalten (sog. Kombinationsprodukte).
Bei Monoprodukten besteht meist die Gefahr, dass die Nährstoffe nicht richtig oder gar fehlerhaft vom Körper aufgenommen werden. Gleichermaßen verhält es sich mit chemisch hergestellten Stoffen. Eine Hypervitaminose kann die Folge einer zu hoch dosierten und isolierten Einnahme von einem Vitamin sein. Es sind nur diejenigen Verbindungen als Vitamin- und Mineralstoffquellen erlaubt, die auf Sicherheit und Bioverfügbarkeit geprüft und in den Listen in den Anhängen I und II der Richtlinie 2002/46/EG aufgeführt sind.
Unter „sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung“ fallen beispielsweise Aminosäuren, essenzielle Fettsäuren, Ballaststoffe sowie Pflanzen- und Kräuterextrakte. Grundsätzlich gilt: Nur sichere Zutaten dürfen in Lebensmitteln und somit auch in Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt werden. Entsprechende Vorgaben, die Lebensmittelhersteller zur Sicherung der Produktqualität und des Gesundheitsschutzes zu beachten haben, finden sich in verschiedenen europäischen Regelungen.
Gibt es Höchstmengen für die Dosierung von Stoffen in Nahrungsergänzungsmitteln?
Für die in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe sieht die Richtlinie 2002/46/EG die Festsetzung von Höchstmengen vor. Für eine einheitliche, gesetzliche und europaweite Festlegung solcher Werte setzt sich die Lebensmittelwirtschaft seit Jahren ein.
Allerdings ist es bislang nicht gelungen, den politischen Konsens für EU-weit einheitliche Höchstwerte zu erzielen. Vor diesem Hintergrund haben einige Mitgliedstaaten eigene (teilweise stark voneinander abweichende) Höchstmengen erlassen. Das liegt vor allem daran, dass die Erforschung der genauen Verbrauchszahlen sich auf Grund der vielen verschiedenen Einflüsse stark voneinander unterscheiden und somit keine Patentaussage getroffen werden kann.
Wichtig für uns ist, dass die Unbedenklichkeit von Nahrungsergänzungsmitteln bereits heute durch die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften sichergestellt ist. Viele Unternehmen nehmen ihre Verantwortung ernst. Sie stellen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der unternehmensinternen Qualitätssicherung durch eine Vielzahl von Maßnahmen, so auch durch eine verantwortungsvolle Dosierung und einer naturgetreuen Darstellung der Nährstoffprofile, tagtäglich sicher, dass wir aus einer Vielzahl von sicheren Produkten wählen können.
Es kommt also auf unsere Auswahl drauf an, wie gut die zusätzlichen Nährstoffe in unserem Körper aufgenommen werden.