Endkunden (B2B)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der for me do GmbH

1. Abschluss
1.1. Mit der Auftragserteilung werden die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen der for me do GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) vom Käufer anerkannt. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie mündliche Abreden oder sonstige Aufträge werden nur durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers bindend. Dabei sind Rechnungen schriftlichen Bestätigungen gleichzusetzen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht der Verkäufer hiermit ausdrücklich.

1.2. Sämtliche Angebote (Preislisten, Rundschreiben pp.) sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch den Auftrag des Käufers und der Annahme durch den Verkäufer zustande. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder konkludent durch die Lieferung der bestellten Waren.

2. Preise
2.1. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Lager des Verkäufers zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Kosten für die Verpackungsentsorgung nach der Verpackungs- VO sind in unseren Preisen als Nachlass einkalkuliert.

2.2. Sollten sich die Preise nach Vertragsschluss durch eingetretene Kostenerhöhungen bis zum Zahlungstag der Ware ändern, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen vor Lieferung zu bezahlen.

3.2. Ein Zurückbehaltungsrecht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen, vom Verkäufer nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen und beeinflussen nicht die vereinbarte Zahlungsverpflichtung des Käufers.

3.3. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von acht – gegenüber Verbrauchern: fünf – Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Vor Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie das Bekannt werden der Verschlechterung der Vermögens- und Kreditverhältnisse des Käufers haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Verkäufers zur Folge, wenn nach Auffassung des Verkäufers die Umstände geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen sofortige Vorauszahlungen oder die Erbringung von Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfristsetzung für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.3.4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche damit verbundene Kosten und Auslagen gehen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferung, Lieferfrist, Liefertermin
4.1. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch den Verkäufer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus.

4.2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.3. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist (4-6 Wochen) zu setzen. Ist der Verkäufer nicht in der Lage, diese Frist einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer oder einer seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet dem Käufer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten auf Schadensersatz. Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

4.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung der Ware bereits vor dem vereinbarten Liefertermin mit befreiender Wirkung zu erbringen.

4.5. Im Fall höherer Gewalt kann der Verkäufer während der Dauer der Veränderung die Lieferung hinausschieben oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer ist in diesem Fall nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Unter höherer Gewalt sind vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zu verstehen, die dem Verkäufer oder Lieferanten des Verkäufers die Lieferungen erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Krieg, Blockaden, Feuer, Aus- und Einfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel sowie Verkehrsstörungen.

4.6. Technische Änderungen, insbesondere bauart- oder konstruktionsbedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten. Diese dienen stets dem Fortschritt.

5. Transport
5.1. Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, werden jedoch – falls ausdrücklich vom Käufer gewünscht – versichert. Die Prämie für die Versicherung hat der Käufer zu tragen. Bei Schadensfällen ist der bescheinigte Frachtbrief und das Schadensprotokoll nebst einer Abtretungserklärung einzusenden. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware durch den Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager verlassen hat oder dem Transportunternehmen übergeben worden ist.

5.2. Wird nicht ausdrücklich eine Versandart oder ein Versandweg vorgeschrieben, dann wählt der Verkäufer unter Ausschluss jeglicher Haftung beides selbst.

6. Gewährleistung
6.1. Mängelansprüche des Käufers setzen – sofern der Käufer kein Verbraucher ist – voraus, dass er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6.3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.4. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.6. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate. Sie erlischt, wenn der Käufer die gelieferte Ware verändert.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

7.2. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen den Erwerber mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegenüber dem Erwerber des Käufers erforderlich sind.

7.3. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit die Gesamtforderung um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen (nach Wahl des Verkäufers) verpflichtet.

7.4. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.

7.5. Falls der Verkäufer nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Ware Gebrauch macht, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen.

8. Abtretungsausschluss
Es ist dem Käufer nicht gestattet, seine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf CISG ist ausgeschlossen.

9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Braunschweig.

10. Nutzung von Wort-/Bildmarken
Der Käufer ist nur nach gesonderter schriftlicher Erlaubnis des Verkäufers berechtigt, die geschütztenWort-/Bildmarken des Verkäufers in Kombination mit seiner Firmenbezeichnung für Werbeaktivitäten und die Beschriftung seines Ladenlokals/Unternehmens zu verwenden. Der Käufer hat vor Verwendung dem Verkäufer ein Muster der gewünschten Logo-Kombination zur Prüfung vorzulegen. Die Marken des Verkäufers müssen mind. 75% kleiner als die Firmenbezeichnung des Käufers dargestellt sein.

11. Allgemeine Haftungsbeschränkung
In allen Fällen, in denen der Verkäufer abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet er nur so weit, wie ihm oder seinen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für das Trainieren an den Trainingsgeräten verlangt der Verkäufer, bei folgenden Gegenanzeigen mit allem Nachdruck, vor Trainingsbeginn einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen: Schwangerschaft, Thrombose, Herz- und/ oder Arterienprobleme, frische Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Kunstprothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akute Migräne, Herzschrittmacher, Tumore, künstliche Implantate (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten, empfängnisverhütende Intrauterinpessare oder Spiralen, etc.) Der Käufer verpflichtet sich, die Liste der Kontraindikationen in der unmittelbaren Nähe der gekauften Geräte und in Sichtnähe für den Benutzer des Gerätes zu platzieren und jeden trainierenden Kunden darauf hinzuweisen.

12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen hier durch unberührt.

for me do GmbH
Stand September 2014